
Anmeldung
Zur logopädischen Abklärung können anmelden:
- Die Eltern
- Der Kinderarzt (im Einverständnis der Eltern)
- andere Fachpersonen und Fachstellen (im Einverständnis der Eltern)
Die Anmeldung muss im Jahr vor dem Kindergarteneintritt erfolgen.
Die Anmeldung muss im Jahr vor dem Kindergarteneintritt erfolgen.